Stammzellen aus Nabelschnurblut
Nabelschnurblut kann Leben retten!
WICHTIGER HINWEIS: Bei der Stiftung AKB ist es nicht mehr möglich Nabelschnurblut zu spenden. Informationen über öffentliche Nabelschnurblutbanken gibt es beim ZKRD (Zentrales Knochenmarkspenderregister Deutschland).
Verschiedenste Gründe, wie z.B. erhöhte Anforderungen an das Qualitätsmanagement, medizinische Neuentwicklungen und nicht zuletzt der erhebliche Kostenaufwand, haben vor einigen Jahren zu der Entscheidung geführt, den Bestand der Nabelschnurblutbank der Stiftung AKB nicht weiter auszubauen. Wir danken an dieser Stelle allen Kooperationskliniken und Unterstützern, die das gemeinnützige Nabelschnurblut-Projekt über viele Jahre begleitet haben.
Jedoch lagern in den Stickstofftanks der Stiftung AKB etwa 4.000 Nabelschnurblutpräparate, die für Patienten auf der ganzen Welt zur Verfügung stehen. Wird eines der Präparate für einen Patienten angefordert, bereitet das hauseigene erfahrene Laborteam das lebensrettende Präparat und den Transport in das Transplantationszentrum vor.
Wo kann man Nabelschnurblut spenden?
In Deutschland hat die Nabelschnurblutspende aufgrund der hohen Bereitschaft an freiwilligen potenziellen Spendern an Bedeutung verloren und wird daher, im Gegensatz zum Ausland, nur noch selten praktiziert. In Ausnahmefällen und besonders schwierigen Suchen wird aber auch hierzulande noch auf Nabelschnurblut zurückgegriffen.
Werdende Eltern, die das Nabelschnurblut ihres Neugeborenen gemeinnützig spenden wollen, können sich beim ZKRD (Zentrales Knochenmarkspenderregister Deutschland) über öffentliche Nabelschnurblutbanken informieren.
Lebensrettendes Elexir: Nabelschnurblut
Als Nabelschnurblut bezeichnet man die Blutreste, die sich nach der Geburt und Abnabelung eines Neugeborenen noch in Nabelschnur und Plazenta befinden, da es im letzten Schwangerschaftsdrittel zu einer „Wanderung“ der kindlichen Blutbildung kommt. Die Blutbildung des Fötus erfolgt zunächst in Leber und Milz, wird dann aber in das Knochenmark verlagert. Diese Wanderung erfolgt über den Blutkreislauf des Kindes. Aus diesem Grund finden sich zum Zeitpunkt der Geburt im Blut des Kindes und damit auch im Restblut von Nabelschnur und Plazenta Millionen von wertvollen Stammzellen, die genau wie Blutstammzellen und Knochenmark transplantiert werden können. Sie sind in der Lage das gesamte blutbildende System eines Menschen aus sich heraus neu aufzubauen. Das kann bei der Behandlung von Leukämiepatienten und -patientinnen oder anderen Erkrankungen des blutbildenden Systems lebensrettend sein und gibt Patienten neue Hoffnung, für die kein passender Stammzellspender im weltweiten Spendernetz gefunden werden konnte. Schon im Jahr 2000 wurde das erste Kind an der Universitäts-Kinderklinik in München mit dem Nabelschnurblut seines neugeborenen Geschwisters mit Hilfe der Bayerischen Stammzellbank erfolgreich transplantiert.
Insbesondere das geringe Infektionsrisiko wie auch die immunologische Toleranz dieser Zellen sind wichtige Argumente für deren Anwendung. Die Gefahr des nachträglichen Verlustes eines Spenders besteht hier nicht, da die Präparate – einmal hergestellt – in speziellen Tanks aufbewahrt werden können und kurzfristig einsetzbar sind. Eine besonders interessante Strategie für die Stammzell-Transplantation ist der gleichzeitige Einsatz von zwei Nabelschnurblut-Präparaten, insbesondere bei erwachsenen Patienten, bei denen die übliche Gesamtzellzahl eines Präparates nicht genügen würde.
Entnahme von Nabelschnurblut
Nach der Geburt wird die Vene am Ende der Nabelschnur punktiert, sodass das Restblut aus Nabelschnur und Plazenta in ein spezielles Sammelsystem fließt. Dieses wird zu einer sogenannten Nabelschnurblutbank transportiert und dort zentrifugiert. Das gewonnene Zellkonzentrat wird mit einer Konservierungslösung vermengt und in flüssigem Stickstoff bei -196° C gelagert.
Eltern können sich zwischen zwei Möglichkeiten entscheiden: Während die Lagerung in einer öffentlichen Nabelschnurblutbank kostenfrei ist und die Stammzellen aus dem Nabelschnurblut jedem Patienten weltweit zur Verfügung gestellt wird, bieten kommerzielle, private Blutbanken eine Einlagerung für den Spender selbst gegen Entgelt an. Bei manchen Erkrankungen wie z. B. angeborenen Erkrankungen ist aber auch schon das Nabelschnurblut betroffen, so dass dieses nicht für eine Transplantation verwendet werden kann.
Ausschlussgründe für eine Nabelschnurblutspende
Trifft einer der folgenden Faktoren auf die Mutter, den Vater oder die Familie zu, so muss die Schwangere für eine Spende von Nabelschnurblut ausgeschlossen werden:
- Mutter unter 18 Jahre alt
- Komplikationen während der Schwangerschaft
- Bestimmte Erkrankungen der Mutter bzw. des (biologischen) Vaters
- Schwere Infektionskrankheiten der Mutter (z. B. HIV oder Hepatitis)
- Suchterkrankung der Mutter
- Genetische Erkrankungen innerhalb der Familie
- Mutter gehört einer Risikogruppe nach den Richtlinien der Bundesärztekammer an
Ausführlichere Informationen zu den Ausschlussgründen sowie zu den Geburtskliniken, in denen das Nabelschnurblut für eine Spende entnommen werden kann, erhalten Sie direkt bei den Nabelschnurblutbanken.
Weitere Informationen „Über uns“