Während aller Bearbeitungsvorgänge und Herstellungsprozesse wird die Anonymität des Spenders und des Patienten gegenüber Unbefugten strikt eingehalten. Wichtige Maßnahmen dazu sind:
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- nur die notwendigen persönlichen Daten des Spenders oder der Spenderin und des Patienten oder der Patientin dürfen den jeweils berechtigten Institutionen zum Zwecke der Durchführung der Stammzellspende bekannt gegeben werden (Spenderdatei, Entnahmeeinheit),
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- alle den Spender oder die Spenderin betreffenden Informationen im Außenverkehr dürfen keine Namen, sondern nur pseudonymisierte Codes enthalten,
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- nach der Entnahme bzw. Transplantation dürfen Spender bzw. Patient nur auf Nachfrage das Geschlecht sowie ungefähre Angaben bezüglich Herkunft und Alter des Partners so mitgeteilt werden, dass die Anonymität nicht gefährdet wird.
Die Transplantationseinheit ist insbesondere dafür verantwortlich, Daten des Spenders oder der Spenderin (wie z. B. Spenderidentifikationsnummer, Geburtsdatum) bestmöglich vor dem Patienten geheim zu halten (z. B. durch Abdecken der vorgeschriebenen Produktkennzeichnungen).
Nach erfolgter Transplantation ist die anonyme Korrespondenz zwischen Spender und Patient erlaubt. Das ZKRD bzw. die Spenderdatei und die Transplantationseinheit überprüfen die Korrespondenz auf Angaben, die Hinweise auf die Identität von Spender bzw. Patient liefern könnten. Diese Hinweise müssen vor Weiterleitung der Korrespondenz unkenntlich gemacht oder entfernt werden.
Ein direkter Kontakt zwischen Spender oder Spenderin und Patient bzw. Patientin ist frühestens zwei Jahre nach der ersten Transplantation erlaubt, wenn beide Seiten über die Vor- und Nachteile eines direkten Kontakts von der Spenderdatei (für den Spender oder die Spenderin) bzw. der Transplantationseinheit (für den Patienten oder die Patientin) aufgeklärt wurden und sowohl Spender als auch Patient bzw. dessen gesetzlicher Vertreter eine entsprechende Einwilligungserklärung unterschrieben haben. Wenn der Patient ein weiteres Transplantat von diesem Spender oder dieser Spenderin erhält, ist ein direkter Kontakt frühestens ein Jahr nach Retransplantation möglich. Es wird empfohlen, vor Aufhebung der Anonymität mindestens einen schriftlichen Kontakt zwischen Spender und Empfänger stattfinden zu lassen. Der Zeitpunkt der Retransplantation verkürzt nicht die initiale Zeitspanne von zwei Jahren.
Ein direkter Kontakt zwischen Familienangehörigen eines verstorbenen Patienten und dessen Spender ist ohne Einhaltung einer Wartezeit möglich, wenn beide Seiten aufgeklärt wurden und eine entsprechende Einwilligungserklärung unterschrieben haben. Falls Dritte nach dem Tod des Patienten oder Spenders die Anonymität aufheben wollen, müssen die Familienangehörigen des Patienten oder Spenders ebenfalls zustimmen.
Ob und welche Art von Kontakt möglich ist, hängt dabei von den jeweiligen Ländern ab, aus denen Patient und Spender kommen. In vielen Ländern, wie auch in Deutschland, ist ein Kennenlernen von Patient und Spender möglich. In manchen Ländern ist die Voraussetzung für einen persönlichen Kontakt ein vorangegangener regelmäßiger anonymer schriftlicher Kontakt. Allerdings wird dies in der Regel nur in Betracht gezogen, wenn beide, Spender und Patient, sich ausdrücklich einverstanden erklären und wenn seit der Transplantation mehr als zwei Jahre vergangen sind. Aus verschiedenen Gründen können solche Begegnungen nicht ganz unproblematisch sein und werden gegebenenfalls mit entsprechendem Fingerspitzengefühl angebahnt. Ein Anspruch auf persönlichen Kontakt besteht natürlich nicht.