Kann ich “meinen” Patienten bzw. “meine” Patientin kennenlernen?

Erst nach Ablauf von zwei Jahren nach der Transplantation können sich Spender und Empfänger kennenlernen, sofern dies von beiden Seiten so gewünscht ist.

Die deutschen Richtlinien sehen vor, dass Spender und Patient bis zum Ablauf der Zweijahresfrist anonym Kontakt aufnehmen können, indem sie sich Briefe schreiben oder kleine Geschenke zusenden.

Der Kontakt seitens des Spenders oder der Spenderin erfolgt über die Stiftung AKB, die wiederum mit der Transplantationsklinik in Verbindung steht.

Mitteilungen des Patienten gehen den Weg über die Klinik an die Stiftung AKB und dann zum Spender. Es sind oft sehr berührende und emotionale Briefe, die so über die Monate hinweg gewechselt werden.

Wenn es dann nach zwei Jahren zum persönlichen Kennenlernen kommt, ist die Freude oft grenzenlos. Dies ist allerdings nicht möglich, wenn Spender oder Empfänger in einem Land leben, wo eine andere gesetzliche Regelung gilt. In manchen Ländern (z. B. Belgien, Frankreich) ist Kontakt nur in anonymer Form möglich. Einige Länder (z. B. Schweiz) erlauben gar keinen Kontakt zwischen Spender und Empfänger. Leider haben wir darauf keinen Einfluss und müssen uns an die rechtlichen Bedingungen halten.

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