VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUFNAHME

Prinzipiell kann sich jede Person zwischen 17 und 45 Jahren registrieren lassen, die gesund und in körperlich guter Verfassung ist.

Um Dich als Spender zu schützen und Risiken für den Empfänger weitgehend auszuschließen, gibt es Einschränkungen und Ausschlussgründe für eine ­Blutstammzellspende:

  • Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems:
    z. B. behandlungsbedürftige Herzrhythmusstörungen, koronare Herzkrankheit, schlecht eingestellter Bluthochdruck, Bypassoperationen, nach einem Herzinfarkt

  • Erkrankungen des Blutes, des Blutgerinnungssystems oder der Blutgefäße: z. B. Beinvenenthrombose, Störung der Blutgerinnung, z. B. Hämophilie A (Bluterkrankheit), Marcumarbehandlung, Thalassämie, Sichelzellanämie, ­aplastische Anämie, Sphärozytose

  • Erkrankungen der Atemwege:
    z. B. schweres Asthma, Lungenfibrose, Lungenembolie

  • Schwere Nierenerkrankungen:
    z. B. Glomerulone­phritis, Niereninsuffizienz

  • Schwere medikamentös behandelte Allergien:
    Nicht jede Allergie ist automatisch ein Ausschlussgrund für eine Blutstammzellspende. Hausstaub-, Pollen- oder Tierhaarallergie führen nicht zum Ausschluss, sofern es dadurch noch nicht zu einem anaphylaktischen Schock gekommen ist. Wenn Du unsicher bist, ruf uns gerne an: 089 – 89 32 66 28. Dann klären wir gemeinsam, ob Du als Spender infrage kommst.

  • Infektiöse Erkrankungen: z. B. Hepatitis C oder nicht ­ausgeheilte Hepatitis B, HIV-Infektion, Malaria

  • Bösartige Erkrankungen: Krebserkrankungen

  • Erkrankungen des Immunsystems: z. B. Rheumatoide ­Arthritis, Kollagenosen (z. B. Sklerodermie), Morbus Crohn, Colitis­ ulcerosa, Morbus Addison, Idiopathische Thrombozytopenische Purpura, Lupus erythematodes, Sjögren-Syndrom, Vaskulitis

  • Erkrankungen der Psyche und des zentralen
    Nervensystems:
    z. B. Epilepsie, Psychosen, Multiple Sklerose, Creutz­feldt-Jakob-Krankheit

  • Erkrankungen der endokrinen Drüsen:
    z. B. Diabetes mellitus, Schilddrüsenüberfunktion. Eine Schilddrüsenunterfunktion ist kein Ausschlusskriterium.

  • Nach einer Fremdgewebe-Transplantation:
    z. B. Niere, Leber, Herz, Haut, Hornhaut, Hirnhaut

  • Bei Vorliegen einer Suchterkrankung:
    z. B. Medikamente, intravenöse Drogenabhängigkeit

  • Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe: Personen, deren Sexualverhalten oder Lebensumstände ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten (z. B. Hepatitis B und C oder HIV) bergen

Die Blutstammzellspende für eine fremde Person hat der Gesetzgeber altersmäßig begrenzt: Mit dem 61. Geburtstag wird jeder registrierte Stammzellspender automatisch aus dem weltweiten Spendernetz entfernt.

Du möchtest Dich jetzt gleich als Stammzellspender registrieren? Hier geht´s zur Online-Registrierung.