Der Kenner weiß, um was es geht, wenn er die Zahl 1516 liest. Es ist das Jahr, in dem das älteste, noch heute gültige Lebensmittelgesetz der Welt erlassen wurde. Im April 1516 trat der Bayerische Landständetag unter Vorsitz von Herzog Wilhelm IV. in Ingolstadt zusammen. Dieses Gremium billigte eine vom Herzog vorgelegte Vorschrift – und machte sie damit für ganz Bayern verbindlich – dass zur Herstellung des Bieres nur Gerste, Hopfen und Wasser verwendet werden dürften. Deutsches Bier muss in der Bundesrepublik Deutschland laut Gesetz auch heute noch ausschließlich aus Malz, Hopfen, Hefe und Wasser hergestellt werden. Der Verein Bayerisches ...